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Ehrenordnung

Ehrenordnung

§ 1 Allgemeines

  • Der Verein kann Mitglieder oder Förderer des Sports für besondere Verdienste auszeichnen.
  • Für besondere sportliche Leistungen kann er weitere Ehrungen vornehmen.
  • Die Ehrungen sollen in einer dafür vorgesehenen Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Die Entscheidung über eine Ehrenmitgliedschaft trifft die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands

§ 2 Auszeichnungen

 Mitglieder oder Förderer des Sports können wie folgt ausgezeichnet werden:

  • Verleihung der Bronzenen Ehrennadel
  • Verleihung der Silbernen Ehrennadel
  • Verleihung der Goldenen Ehrennadel
  • Verleihung der Ehrenurkunde
  • Verleihung des Ehrentellers
  • Ernennung zum Ehrenmitglied
  • Ernennung zum Ehrenpräsidenten
  • Weitere Ehrungen

§ 3 Bronzene Ehrennadel

Die Bronzene Ehrennadel wird verliehen:

  • nach 15jähriger Mitgliedschaft
  • für Verdienste um die Förderung des Vereins oder des Sports

§ 4 Silberne Ehrennadel

Die Silberne Ehrennadel wird verliehen:

  • nach 25jähriger Mitgliedschaft
  • für besondere Verdienste um die Förderung des Vereins oder des Sports

§ 5 Goldene Ehrennadel

Die Goldene Ehrennadel wird verliehen:

  • nach 40jähriger Mitgliedschaft
  • für herausragende Verdienste um die Förderung des Vereins oder des Sports

§ 6 Ehrenurkunde

Die Ehrenurkunde wird nach 50jähriger Mitgliedschaft verliehen.

§ 7 Ehrenteller

Der Ehrenteller wird nach 60jähriger Mitgliedschaft verleihen.

§ 8 Ehrenmitglieder

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:

  • ein Mitglied nach 65jähriger Mitgliedschaft.
  • ein Mitglied, besonders wenn es in langjähriger und tatkräftiger Mitarbeit im Verein oder durch herausragende Verdienste für die Förderung des Sports eingetreten ist.

§ 9 Ehrenpräsident

Zum Ehrenpräsident kann ein ehemaliger 1. Vorsitzender des Vereins ernannt werden, der langjährig, herausragend und besonders verdienstvoll für den Verein tätig gewesen ist. Diese Ehrung kann zu Lebzeiten nur jeweils an zwei Persönlichkeiten verliehen werden.

§ 10 Weitere Ehrungen

Mitglieder und Förderer des Sports können für herausragende Verdienste um den Sport sowie der Verbesserung des Ansehens des Vereins weitere Ehrungen erfahren.

§ 11 Änderung der Ehrenordnung

Ordnungsänderungen kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschließen.

§ 12 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung gilt als Anhang zur Satzung und tritt rückwirkend mit dem 01. Juli 2007 in Kraft.